Marktordnung für «August-Määrt» und «Offener Sonntag» Küssnacht am Rigi (Stand 01.02.2024)
Diese Marktordnung
definiert die wichtigsten Rechte und Pflichten für alle Beteiligten
an den
Märkten «August-Määrt» und «Offener Sonntag» in Küssnacht am Rigi.
1. Allgemeines
Der «August-Määrt»
in Küssnacht am Rigi findet in der Regel am letzten Samstag im August
statt.
Der «Offener Sonntag» am 1. Advents-Sonntag.
Beide Märkte werden nachfolgend als Markt bezeichnet.
Der
Veranstalter des
Marktes ist der Verein Marktplatz Küssnacht, der für die Organisation,
Durchführung und
Aufsicht des Marktes verantwortlich ist.
Beide
Märkte sind ein 1-Tagesmarkt, auf dem internationale, nationale oder regionale
Produkte, Handwerk,
Kunst, Vereinspräsenz und Dienstleistungen angeboten werden
können.
Die Teilnahme am Markt ist für alle Interessierten offen, die sich fristgerecht angemeldet haben und die Marktordnung einhalten.
2. Anmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zum Markt erfolgt ausschliesslich Online über die Webseite des Veranstalters shop.marktplatz-kuessnacht.ch.
Die
Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Die Teilnahmebestätigung und
die Rechnung werden per E-Mail verschickt.
Die
Standplatzgebühr richtet sich nach der Breite und Tiefe des Standes.
Nach Eingabe der Breite und Tiefe wird die entsprechende Standplatzgebühr
angezeigt.
Die Standplatzgebühr ist im Voraus zu bezahlen.
Der Markt
wird nicht gewinnorientiert organisiert. In den angegebenen Preisen sind die
Werbung, alle Bewilligungen und
Abgaben an Bezirk und Kanton inbegriffen.
Die
Standplätze werden vom Veranstalter zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf einen
bestimmten Standplatz.
Die Standplätze sind nicht übertragbar. Bei Nichterscheinen
oder kurzfristiger Absage wird die Standplatzgebühr nicht zurückerstattet.
3. Auf- und Abbau
Der Aufbau «August-Määrt» beginnt um 06.00 Uhr und muss bis spätestens 7.30 Uhr abgeschlossen sein. Die Zufahrt zum Marktgelände ist nur für den Auf- und Abbau von 06:00 bis 07:00 Uhr gestattet. Die Fahrzeuge müssen nach dem Entladen umgehend vom Marktgelände entfernt werden. Parkplätze stehen in der Nähe des Marktes zur Verfügung.
Der Abbau beider Märkte beginnt frühestens um 17.00 Uhr und muss bis spätestens 18.00 Uhr abgeschlossen sein.
Die Standplätze müssen sauber und ordentlich hinterlassen werden. Abfälle müssen selbst und umweltgerecht entsorgt werden.
4. Marktordnung
Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, ihren Stand ansprechend zu gestalten und zu dekorieren. Die Standmaterialien müssen stabil und wetterfest sein. Die Standfläche darf nicht überbaut oder überschritten werden. Die Marktteilnehmer dürfen keine laute Musik, oder andere störende Geräusche abspielen oder erzeugen. Die Marktteilnehmer dürfen keine aggressiven oder unlauteren Werbemethoden anwenden.
Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, sich fair und respektvoll gegenüber den anderen Marktteilnehmern, den Besuchern und dem Veranstalter zu verhalten. Die Marktteilnehmer dürfen keine politischen, religiösen oder sonstigen Meinungsäusserungen machen, die den Markt oder den Veranstalter in ein schlechtes Licht rücken oder andere beleidigen oder provozieren. Zirkulierende Aktivitäten (z.B. Unterschriftensammlung etc.) sind nicht gestattet.
Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen des Veranstalters und seines Personals zu befolgen. Bei Verstössen gegen die Marktordnung kann der Veranstalter den Marktteilnehmer vom Markt ausschliessen oder ihm den Standplatz entziehen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standplatzgebühr oder auf Schadenersatz.5. Werbemassnahmen
- Der Markt sieht ein Werbekonzept mit folgenden Aktivitäten vor:
- Strassenwerbung am Ortseingang
- Plakate, Inserate, e-Werbung, OR-Code Link
- Medienberichte
- Social Media
- Lokalradio-Aktivitäten (Interviews/Spots)
- Rahmenprogramm
- Gratisattraktionen für Kinder
6. Schlussbestimmungen
Diese Marktordnung ist Bestandteil des Anmeldeformulars und wird mit der Anmeldung zum Markt anerkannt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Marktordnung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Die Marktteilnehmer werden über Änderungen rechtzeitig informiert.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Markt aus wichtigen Gründen abzusagen
oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Marktteilnehmer rechtzeitig informiert.
Die Standplatzgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet oder für einen Ersatztermin gutgeschrieben.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Marktordnung ist der Gerichtsstand Küssnacht am Rigi.