Marktordnung

Marktordnung für «August-Määrt» und «Offener Sonntag» Küssnacht am Rigi (Stand 01.02.2024)

Diese Marktordnung definiert die wichtigsten Rechte und Pflichten für alle Beteiligten
an den Märkten «August-Määrt» und «Offener Sonntag» in Küssnacht am Rigi.

1. Allgemeines


Der «August-Määrt» in Küssnacht am Rigi findet in der Regel am letzten Samstag im August statt.
Der «Offener Sonntag» am 1. Advents-Sonntag.

Beide Märkte werden nachfolgend als Markt bezeichnet.

Der Veranstalter des Marktes ist der Verein Marktplatz Küssnacht, der für die Organisation, Durchführung und
Aufsicht des Marktes verantwortlich ist.

Beide Märkte sind ein 1-Tagesmarkt, auf dem internationale, nationale oder regionale Produkte, Handwerk,
Kunst, Vereinspräsenz und Dienstleistungen angeboten werden können.

Die Teilnahme am Markt ist für alle Interessierten offen, die sich fristgerecht angemeldet haben und die Marktordnung einhalten.

2. Anmeldung und Gebühren


Die Anmeldung zum Markt erfolgt ausschliesslich Online über die Webseite des Veranstalters shop.marktplatz-kuessnacht.ch.

Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Die Teilnahmebestätigung und
die Rechnung werden per E-Mail verschickt.

Die Standplatzgebühr richtet sich nach der Breite und Tiefe des Standes.
Nach Eingabe der Breite und Tiefe wird die entsprechende Standplatzgebühr angezeigt.
Die Standplatzgebühr ist im Voraus zu bezahlen.

Der Markt wird nicht gewinnorientiert organisiert. In den angegebenen Preisen sind die Werbung, alle Bewilligungen und
Abgaben an Bezirk und Kanton inbegriffen.

Die Standplätze werden vom Veranstalter zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.
Die Standplätze sind nicht übertragbar. Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage wird die Standplatzgebühr nicht zurückerstattet.

3. Auf- und Abbau


Der Aufbau «August-Määrt» beginnt um 06.00 Uhr und muss bis spätestens 7.30 Uhr abgeschlossen sein. Die Zufahrt zum Marktgelände ist nur für den Auf- und Abbau von 06:00 bis 07:00 Uhr gestattet. Die Fahrzeuge müssen nach dem Entladen umgehend vom Marktgelände entfernt werden. Parkplätze stehen in der Nähe des Marktes zur Verfügung.


Der Aufbau «Offenen Sonntag» beginnt um 8.00 Uhr und muss bis spätestens um 9.30 Uhr abgeschlossen sein. Die Zufahrt zum Marktgelände ist nur für den Auf- und Abbau von 8.00 bis 9.00 Uhr gestattet. Die Fahrzeuge müssen nach dem Entladen umgehend vom Marktgelände entfernt werden. Parkplätze stehen in der Nähe des Marktes zur Verfügung.


Der Abbau beider Märkte beginnt frühestens um 17.00 Uhr und muss bis spätestens 18.00 Uhr abgeschlossen sein.
Die Standplätze müssen sauber und ordentlich hinterlassen werden. Abfälle müssen selbst und umweltgerecht entsorgt werden.

Die Zufahrt zum Marktgelände ist erst nach Freigabe durch den Veranstalter möglich.

4. Marktordnung


Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Hygiene-, Lebensmittel-, Jugendschutz- und Gewerbevorschriften, einzuhalten. Die Marktteilnehmer sind für die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte und Dienstleistungen selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Marktteilnehmer oder ihre Produkte und Dienstleistungen verursacht werden.
Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, ihren Stand ansprechend zu gestalten und zu dekorieren. Die Standmaterialien müssen stabil und wetterfest sein. Die Standfläche darf nicht überbaut oder überschritten werden. Die Marktteilnehmer dürfen keine laute Musik, oder andere störende Geräusche abspielen oder erzeugen. Die Marktteilnehmer dürfen keine aggressiven oder unlauteren Werbemethoden anwenden.

Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, sich fair und respektvoll gegenüber den anderen Marktteilnehmern, den Besuchern und dem Veranstalter zu verhalten. Die Marktteilnehmer dürfen keine politischen, religiösen oder sonstigen Meinungsäusserungen machen, die den Markt oder den Veranstalter in ein schlechtes Licht rücken oder andere beleidigen oder provozieren. Zirkulierende Aktivitäten (z.B. Unterschriftensammlung etc.) sind nicht gestattet.

Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen des Veranstalters und seines Personals zu befolgen. Bei Verstössen gegen die Marktordnung kann der Veranstalter den Marktteilnehmer vom Markt ausschliessen oder ihm den Standplatz entziehen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standplatzgebühr oder auf Schadenersatz.

5. Werbemassnahmen


  • Der Markt sieht ein Werbekonzept mit folgenden Aktivitäten vor:
  • Strassenwerbung am Ortseingang
  • Plakate, Inserate, e-Werbung, OR-Code Link
  • Medienberichte
  • Social Media
  • Lokalradio-Aktivitäten (Interviews/Spots)
  • Rahmenprogramm
  • Gratisattraktionen für Kinder

6.  Schlussbestimmungen


Diese Marktordnung ist Bestandteil des Anmeldeformulars und wird mit der Anmeldung zum Markt anerkannt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Marktordnung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Die Marktteilnehmer werden über Änderungen rechtzeitig informiert.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Markt aus wichtigen Gründen abzusagen
oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Marktteilnehmer rechtzeitig informiert.
Die Standplatzgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet oder für einen Ersatztermin gutgeschrieben.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Marktordnung ist der Gerichtsstand Küssnacht am Rigi.


Marktplatz Küssnacht, Präsident

Markus Hirtner


Marktorganisatoren:

August-Määrt

Alois R. Gössi


Offener Sonnatg

Eliane Huber